Geldauflage an den Verein

Informationen zu Geldauflagen und Bußgeldern an den Verein H.A.N.F. e.V.:

Die Zuweisung einer Geldauflage oder eines Bußgeldes ist für unseren Verein ein sehr wichtiger Baustein zur Sicherung unserer Bildungsangebote für die Öffentlichkeit. Auch Dank solcher Zuwendungen ist es uns möglich, unsere Projekte dauerhaft und nachhaltig etablieren zu können. Der H.A.N.F. e.V. ist für die Bildung als Gemeinnützig anerkannt.

Informationen für Gerichte und Staatsanwaltschaften

Als Richter / Richterin oder Staatsanwalt / Staatsanwältin haben Sie die Möglichkeit, uns mit der Zuteilung von Geldauflagen und Bußgeldern direkt zu helfen.

Wenn Sie Kontakt zu Strafrichtern oder Staatsanwälten haben, würden wir uns freuen, wenn Sie diese Kontakte nutzen und das Hanf Museum mit dem H.A.N.F. e.V. als Bußgeldempfänger vorschlagen.

Vorgedruckte Zahlscheine, Adressaufkleber sowie Informationsmaterial zu unserem Verein senden wir Ihnen gern zu. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf – Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

Informationen für Personen, die eine Geldauflage bzw. ein Bußgeld an den H.A.N.F. e.V. entrichten sollen

Bitte überweisen Sie den Betrag nicht auf unser Spendenkonto, sondern auf das speziell dafür eingerichtete Bußgeldkonto.

Die Kontoverbindung geben wir Ihnen gerne auf Anfrage per eMail oder Telefon.

Bitte geben Sie immer das Aktenzeichen Ihres Bußgeldverfahrens an, damit wir den eingegangenen Betrag zuordnen und der zuständigen Stelle zurückmelden können, dass Sie Ihre Auflage erfüllt haben.

Es handelt sich bei diesem Betrag um keine Spende. Wir sind nicht berechtigt, Spendenbescheinigungen für diese Form der Zahlung auszustellen. Gern bestätigen wir Ihnen jedoch schriftlich den Zahlungseingang.