Seit dem 1.1.2025 ist es möglich, Eintragungen aus dem Bundeszentralregister löschen zu lassen, wenn die zugrunde liegende Verurteilung nach dem neuen CanG keine Straftat mehr ist. Eintragungen im Bundeszentralregister finden sich im (erweiterten) Führungszeugnis wieder und können so z.B. beim Bewerbungsprozess relevant sein. Auf Grundlage von § 40 KCanG ist es seit Beginn diesen Jahres […]
Tilgung von Einträgen im Bundeszentralregister nach § 40 KCanG
Veröffentlicht in PM der Hanf-Organisationen.